Diese Seite liefert Argumente zu den am häufigsten vorgebrachten Thesen gegen das Volksbegehren. Das Inhaltsverzeichnis am rechten Rand besteht aus direkten Links zu den Überschriften.
Die Argumente stammen zum Teil von den Webseiten Alles über das Rauchen - Thesen und Antithesen zu den Rauchverboten, Rauchfreie Gastronomie in Bayern und Volksbegehren Nichtraucherschutz - Argumente.
Falsch. Rauchverbote verbieten nichts weiter, als belästigende und gesundheitsschädliche Stoffe in die Luft zu bringen. Dazu mal ein kleines Gedankenspiel:
Auf dem Boden vor einer Kneipe liegt eine noch brennende Kippe. Ein Nichtraucher hebt sie auf, geht in die Kneipe hinein und lässt sie dort weiter vor sich hin glimmen, bis der Tabak verbraucht ist und die Glut erlischt.
Wäre so etwas erlaubt? Sicherlich nicht! Dieses Beispiel macht also deutlich, dass die Rauchverbote sich überhaupt nicht gegen eine bestimme Personengruppe richten. Daraus folgt, dass die Rauchverbote überhaupt niemanden diskriminieren können, weil sie für alle Menschen gelten, Raucher wie Nichtraucher.
Weiterhin darf man nicht vergessen, dass es schon seit langer Zeit Rauchverbote gibt, zum Beispiel
und kein einziger Raucher hat sich jemals diskriminiert gefühlt, weil er in einem Museum oder beim Einkaufen nicht rauchen durfte. Aber nun, wo diese längst etablierten und unangefochtenen Rauchverbote auf die Gastronomie ausgeweitet wurden, soll plötzlich alles anders sein und eine Diskriminierung stattfinden? Unlogisch und lächerlich…
„Wir machen mit dem Volksentscheid nur ein Angebot. Entscheiden werden die Bürger. Sie sollten die Bayern nicht bevormunden, was sie unter Wirtshauskultur zu verstehen haben!
Stimmt – na und? Ich darf den Motor meines Autos nicht sinnlos laufen lassen, ich darf im Supermarkt nicht rauchen, ich darf nicht nackt durch die Stadt laufen, ich darf nicht grundlos hupen, ich darf im Restaurant nicht rauchen, ich darf nicht jeden Tag Gartenabfälle verbrennen oder auf dem Balkon grillen, ich darf um Mitternacht keine laute Musik machen usw. usf.
All diese Verbote regeln das störungsfreie Zusammenleben der Menschen. All diese Verbote schränken meine Freiheit ein. Und all diese Verbote sind gleich. Da kann man nicht irgend ein Verbot herauspicken und behaupten, es würde die Freiheit stärker einschränken als die anderen Verbote.
Wer Rauchverbote missachtet, ist weder ein Held noch ein Freiheitskämpfer. Er ist kein bisschen besser als einer, der mitten in der Nacht seine Nachbarn mit lauter Musik weckt.
Überhaupt: was ist Freiheit?
Freiheit ist: nach Bangkok oder San Francisco zu fliegen, 11 Stunden non-stop Nichtraucherflug ohne irgendwelche Probleme hinter sich zu bringen, die Stewardessen zu ignorieren, wenn sie die zollfreie Ware durch den Gang schieben, ohne Eile auszusteigen und dann seelenruhig an den verqualmten Glaskästen vorbei zu schlendern – ohne das geringste Verlangen, jetzt endlich wieder eine rauchen zu dürfen. Von dieser Freiheit können viele leider nur träumen. Besonders diejenigen in den Glaskästen.
Falsch. Jeder Gast kann so lange in einer Kneipe sitzen, wie er will. Niemand kommt zu ihm und sagt „Jetzt warst du lange genug hier drin, nun geh erst mal raus und rauch eine.“ Ganz bestimmt nicht. Es ist anders herum:
Raucher werden nicht rausgeschickt, sie werden rausgelockt!
Nicht die Rauchverbote sind schuld, sondern das Nikotin. Die Kippe in der Schachtel flüstert „es wird Zeit…“ Sie lockt die Raucher vor die Tür zum Rauchen.
Entschuldigung: nicht die Raucher, sondern die meisten Raucher. Es gibt auch Raucher, die rauchen nur drei Zigaretten pro Woche. Andere zünden sich nur abends mal eine Pfeife an. All diese Raucher sind problemlos in der Lage, viele Stunden in der Kneipe zu sitzen und einfach nicht zu rauchen. Und niemand schickt sie raus.
Absoluter Quatsch. Denn:
Das einzige, was wir tun können: unsere Kinder so erziehen, dass sie gar kein Interesse entwickeln, mit dem Rauchen anzufangen. Dann hat sich das ganze Problem in ein paar Generationen von selbst erledigt.
In eine ähnliche Richtung geht auch „als nächstes kommen die Dicken dran“. Wer so etwas sagt, zeigt nur, dass er überhaupt nichts kapiert hat. Oder geht von den Dicken irgendeine Gefahr aus, vor der Dünne geschützt werden müssen?
Niemand kann derzeit exakt sagen, wie groß der Anteil der Raucherlokale und der Gaststätten mit Raucherraum am bayerischen Gastgewerbe ist. Die Behauptung, 90% der Gaststätten seien rauchfrei, ist eine Hochrechnung, die auf Angaben des Münchener Kreisverwaltungsreferats basiert. Die Mitarbeiter der Behörde haben bislang mehr als 800 Gaststätten registriert, die ganz oder teilweise als Rauchergaststätten geführt werden. Ob die übrigen Gaststätten in München tatsächlich rauchfrei sind, ist jedoch unklar. Im Münchener Merkur vom 15.4.2010 heißt es dazu: „Wie viele Bars und Mini-Kneipen den blauen Dunst freiwillig verbannt haben, weiß das Kreisverwaltungsreferat nicht genau zu sagen.“ Die Nichtraucher-Initiative München und der Ärztliche Arbeitskreis haben deshalb mit einer eigenen Untersuchung begonnen. Die ersten Ergebnisse sind eindeutig: Demnach besteht die getränkegeprägte Gastronomie in München und Umgebung zum größten Teil aus Raucherkneipen und Raucherbars. Darüber hinaus wurden in der speisengeprägten Gastronomie zahlreiche Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen zum Nichtraucherschutz festgestellt. Das gilt zum Beispiel für Restaurants, in denen nach 22.00 Uhr die Aschenbecher wieder auf die Tische gestellt.
Fazit: In mindestens 30% der Gaststätten in München und im Münchener Umland gibt es keinen hinreichenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Mit ihren ungeprüften Hochrechnungen will die Raucherlobby die Öffentlichkeit in die Irre führen.
Jede Ausnahme von einem umfassenden Rauchverbot in der Gastronomie führt zwangsläufig zur Benachteiligung anderer Zweige des Gastgewerbes. Wenn in Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern das Rauchen erlaubt wird, wie dies in Bayern seit dem 1. August 2009 der Fall ist, werden Gaststätten mit einer Fläche über 75 Quadratmetern benachteiligt. Wenn in Festzelten geraucht und getanzt werden darf, stellt das einen Wettbewerbsnachteil für Diskotheken dar. Dagegen garantiert eine komplett rauchfreie Gastronomie faire Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für alle Gastwirte. Zudem fällt der bürokratische Aufwand weg, der sich aus der Überprüfung der derzeit geltenden Ausnahmeregelungen ergibt.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat 2006 die Belastung der Atemluft durch Tabakrauch in Gaststätten aus der Region München/ Augsburg gemessen. Sämtliche untersuchten Betriebe verfügten über eine Lüftungsanlage. Die Messungen ergaben, dass dort, wo geraucht wird, die Raumluft in erheblichem Maße durch toxische (giftige) und krebserzeugende Substanzen verunreinigt ist. Die höchsten Belastungen wurden in Diskotheken festgestellt. Das Bayerische Landesamt hat sich daher für einen umfassenden und konsequenten Schutz nicht rauchender Gäste und des Personals in der Gastronomie ausgesprochen.
Fazit: Die Installation einer Belüftungsanlage bringt für den Gastwirt nicht selten hohe Kosten mit sich, stellt aber keinen wirksamen Schutz der Nichtraucher dar.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat 2006 die Belastung der Atemluft durch Tabakrauch in Gaststätten aus der Region München/ Augsburg gemessen. Sämtliche untersuchten Betriebe verfügten über eine Lüftungsanlage. Die Messungen ergaben, dass dort, wo geraucht wird, die Raumluft in erheblichem Maße durch toxische (giftige) und krebserzeugende Substanzen verunreinigt ist. Die höchsten Belastungen wurden in Diskotheken festgestellt. Das Bayerische Landesamt hat sich daher für einen umfassenden und konsequenten Schutz nicht rauchender Gäste und des Personals in der Gastronomie ausgesprochen.
Diesen Ausspruch hört man oft, gerade von älteren Leuten. Es ist hilfreich, diese Leute auf ihre Verantwortung hinzuweisen, die sie gegenüber ihren Kindern und Enkeln haben. Würde man die Kinder abstimmen lassen, gäbe es wohl ein eindeutiges Ja. Da es um deren Zukunft geht, liegt es in den Händen der Eltern und Großeltern, ihren Kinder die rauchfreie Gastronomie zu ermöglichen.
Ja, sicher ist eine rauchfreie Gastronomie kein Thema, das für das Fortbestehen der menschlichen Rasse von entscheidender Bedeutung ist. Aber ungeachtet aller großen Probleme, die wir haben, ist es doch so einfach und kein Aufwand, durch ein kleines Kreuzchen wenigstens in einer Sache Klarheit zu schaffen und ein Problem aus der Welt zu schaffen. Eines nach dem anderen, nach dem 4. Juli kann man sich den nächsten Aufgaben stellen.
Der Tabakrauch ist ein Gemisch von Giftstoffen mit einer Vielzahl krebserregender Substanzen. Passivrauchen kann zu akuten Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Atemnot führen. Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Asthma und anderen chronischen Krankheiten sind hiervon besonders betroffen. Wer über einen längeren Zeitraum hinweg dazu gezwungen ist, Tabakrauch einzuatmen, läuft Gefahr, einen Herzinfarkt zu erleiden oder an Lungenkrebs zu erkranken. Schätzungen zufolge sterben allein in Bayern jedes Jahr fast 500 Menschen an den Folgen des Passivrauchens.
Irrelevant. Dem Deutschen Krebsforschungszentrum wird vorgeworfen, in seiner Publikation über die Gefahren des Passivrauchens viel zu hohe Zahlen präsentiert zu haben.
Doch welche Bedeutung haben diese Zahlen? Gibt es etwa einen Grenzwert?
Kann man sagen: „Wenn wir so und so viele Tote durch Passivrauch haben, dann muss dringend etwas getan werden, und wenn wir unter dieser Zahl bleiben, dann ist das ein Kollateralschaden, der hingenommen werden muss“? Ganz bestimmt nicht. Schon ein einziger Toter wäre zu viel.
Die genaue Anzahl der Passivrauchtoten ist unwichtig. Es wird viel zu viel Wind darum gemacht. Ob die Zahl höher ist oder niedriger, es würde nichts am Bedarf von gesetzlichen Regelungen ändern.
Im Grunde genommen ist sogar die Gesundheitsfrage irrelevant. Betrachten wir zum Beispiel mal die Nachtruhe. Sie ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, und zwar schon seit langer Zeit, obwohl konkrete Zusammenhänge zwischen gestörtem Schlaf und bestimmten Krankheiten erst seit wenigen Jahren bekannt sind. Diese Zusammenhänge sind nur Ergebnisse aus Versuchslabors – weit entfernt ist man davon, die Menge von durch Ruhestörung erkrankten Menschen beziffern zu können. Ob überhaupt und wie viele Menschen an den Folgen gestörter Nachtruhe jedes Jahr sterben, ist völlig unbekannt. Und trotzdem ist die Nachtruhe gesetzlich festgeschrieben wie zum Beispiel im Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin Paragraph 3. Diese Tatsache zeigt ganz klar, dass es gar keiner Gefährdung von Leib und Leben bedarf: Schon eine bloße Belästigung genügt als Grundlage für Schutzgesetze, und damit sind auch die Nichtraucherschutzgesetze bereits hinreichend begründet.
Eine wachsende Zahl von Studien deutet darauf hin, dass ein umfassender Nichtraucherschutz zu einem statistisch nachweisbaren Rückgang der Herzinfarkte führen kann. Darüber hinaus haben Untersuchungen in Irland und Schottland gezeigt, dass sich der Gesundheitszustand der Beschäftigten in der Gastronomie nach Inkrafttreten eines Rauchverbots spürbar und nachhaltig verbessert.
Fazit: Es gibt keine andere Maßnahme zur Krankheitsvermeidung und Gesundheitsförderung, die einen ähnlich großen Nutzen für die Bevölkerung mit sich bringt wie der konsequente Nichtraucherschutz.
In seinem Urteil vom 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens „ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ darstellt. Dem Gesetzgeber wird deshalb ausdrücklich die Möglichkeit zugestanden, ein generelles Rauchverbot in Gaststätten zu erlassen. Aus demselben Grund hat das Gericht am 6. August 2008 mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die damals in Bayern gültigen strengen Nichtraucherschutzregelungen abgewiesen. Am 10. September 2009 wurde eine neue Verfassungsbeschwerde abgelehnt, die auf eine weitere Lockerung des Rauchverbots abzielte.
Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung raucht nicht. Bei repräsentativen Umfragen spricht sich die Mehrzahl der Bundesbürger regelmäßig für eine rauchfreie Gastronomie aus. Die Zustimmungsquote ist von 53% im Jahr 2005 auf 73% im Jahr 2009 gestiegen. Kurz nachdem die CSU das Rauchverbot in Bayern gelockert hat, musste sie ihr historisch schlechtestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl hinnehmen.