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Ja zum Nichtraucherschutz

Argumente für das Volksbegehren für echten Nichtraucherschutz

Diese Seite liefert Argumente zu den am häufigsten vorgebrachten Thesen gegen das Volksbegehren. Das Inhaltsverzeichnis am rechten Rand besteht aus direkten Links zu den Überschriften.

Die Argumente stammen zum Teil von den Webseiten Alles über das Rauchen - Thesen und Antithesen zu den Rauchverboten, Rauchfreie Gastronomie in Bayern und Volksbegehren Nichtraucherschutz - Argumente.

„Warum sollte ich mit Ja stimmen?“

  • Weil die Gesundheit der Bevölkerung Vorrang vor den Interessen der Tabakwirtschaft haben muss.
  • Weil wir alles dafür tun müssen, um Kinder und Jugendliche vor dem Passivrauchen zu schützen und sie vom Rauchen abzuhalten.
  • Weil die Beschäftigten in der Gastronomie das gleiche Recht auf Schutz der Gesundheit haben wie die Beschäftigten in anderen Wirtschaftszweigen.
  • Weil es nicht fair ist, Menschen mit Atemwegserkrankungen, Allergikern und Schwangeren keinen Zutritt zu den meisten Kneipen und Festzelten zu ermöglichen.
  • Weil nur eine rauchfreie Gastronomie keine Gäste ausschließt.
  • Weil nur ausnahmslos rauchfreie Gaststätten faire Wettbewerbsbedingungen gewährleisten.
  • Weil, falls das Volksbegehren nicht erfolgreich ist, eine weitere Aushöhlung des Nichtraucherschutzes in Gaststätten bereits beschlossene Sache ist (Link).
  • Weil ein Reinheitsgebot für die Atemluft in Gaststätten die Lebensqualität der meisten Gäste erheblich verbessert.
  • Weil ein Besuch der Lieblingsdisco oder -kneipe nicht mit tränenden Augen und tagelang stinkender Kleidung verbunden sein muss.
  • Weil Aufenthalte im Ausland mit rauchfreier Gastronomie zeigen, wie gut es funktionieren kann.
  • Weil ich selbst bestimmen möchte, welche Giftstoffe ich meinem Körper zuführe.
  • Weil damit ein Zeichen gegen Lobbyismus in der Politik gesetzt werden kann.
  • Weil die Politik beim Nichtraucherschutz kläglich versagt hat.
  • Weil die Büdnispartner der Gegner (Link) und der Vertreter (Link) des Volksbegehrens für sich sprechen (Link).
  • Weil jedes Jahr mehrere hundert bayerische Bürgerinnen und Bürger an den Folgen des Passivrauchens sterben.
  • Weil „Ja“ in die Zukunft und „Nein“ in die Vergangenheit gerichtet ist.

„In Festzelten ist ein Rauchverbot nicht sinnvoll und nicht durchsetzbar.“

  • Bezüglich des Nichtraucherschutzes sind Festzelte derzeit eine rechtsfreie Zone: Das Rauchen ist gestattet, und Kinder und Jugendliche haben uneingeschränkten Zutritt.
  • Festzelte gibt es nicht nur auf der Wiesn, sondern zum Beispiel auch anlässlich von Fußballturnieren, Vereinsjubiläen oder Stadtfesten. Dort sind Familien mit Kindern eher die Regel als die Ausnahme.
  • Festzelte stehen im Wettbewerb zu anderen Gaststätten. Wenn das Rauchen in Festzelten gestattet wird, sind letztere klar im Nachteil.
  • Wiesngäste aus dem Ausland werden rauchfreie Festzelte selbstverständlich akzeptieren.
  • Ein klares „Ja“ beim Volksentscheid werden auch einheimische Raucher respektieren.
  • Wegen des hohen Alkoholkonsums muss in jedem Festzelt ohnehin ein Ordnungsdienst präsent sein. Dieser kann bei Verstößen gegen das Rauchverbot genauso einschreiten wie bei anderen Delikten.

„Es kann sich doch jeder aussuchen, ob er in eine Raucherkneipe geht oder nicht.“

  • Nein: Wer in einer Raucherkneipe arbeitet, muss sein gesamtes Arbeitsleben im Qualm verbringen, wenn er keine Kündigung riskieren will. Das ist genauso wenig akzeptierbar wie zum Beispiel Lackierer ohne Atemschutz, NC-Fräser ohne Gehörschutz oder Bauarbeiter ohne Helm. Kellner haben das höchste Risiko, an Krebs zu erkranken (Link).
  • Bei Jugendlichen gibt es einen praktisch unüberwindlichen Gruppenzwang, mit der Clique auszugehen. Aber auch Erwachsene kommen kaum umhin, zum Beispiel der Einladung des Chefs aufs Oktoberfest zu folgen, als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr im Festzelt mitzufeiern, oder am Kinderfasching teilzunehmen.
  • In vielen Dörfern und Stadtteilen Bayerns sucht man vergeblich nach rauchfreien Gaststätten (Link 1, Link 2). Wenn die einzige Gaststätte vor Ort zur Raucherkneipe deklariert wird, haben Nichtraucher keine Wahl mehr. Dies gilt erst recht für Schwangere und Menschen mit Allergien und Atemwegserkrankungen.
  • Wer in einen fremden Ort kommt, möchte nicht lange suchen müssen, wo er rauchfrei essen und trinken kann.

„Der Wirt soll entscheiden dürfen, ob in seinem Lokal geraucht werden darf.“

  • Der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens stellt laut Bundesverfassungsgericht „ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ dar. „Ein generelles Rauchverbot in Gaststätten, das diesem Ziel dient, hätte verfassungsrechtlich Vorrang vor der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher“ (Link).
  • Es gibt bereits zahlreiche Verordnungen und Gesetze, die die unternehmerische Freiheit der Wirte zugunsten des Wohls der Gäste weitreichend einschränken, zum Beispiel Hygienevorschriften, Anzahl der Toiletten, Anzahl und Material der Spülbecken und sogar Preisgestaltung. Der fehlende Schutz vor nachweislich gesundheitsschädlichem Rauch stellt hierbei eine fatale Lücke dar.
  • Ein Wirt kann nicht frei entscheiden, da er sich stets an seinem wirtschaftlichen Erfolg orientieren muss. Nichtraucher sind von jeher daran gewöhnt, sich in verrauchten Gaststätten aufzuhalten, während Raucher rauchfreie Gaststätten wenn möglich meiden. Deshalb entscheidet sich ein Wirt in der Regel gegen den Nichtraucherschutz, weil er so möglichst wenige Gäste verprellt.
  • Bis zur Einführung des Gesundheitsschutzgesetzes im Jahr 2008 konnten die Wirte frei entscheiden. In dieser Zeit wurde selbst in fast allen Speisegaststätten geraucht.

„Es darf kein Kneipensterben geben.“

  • Sterbende Menschen sind wichtiger als sterbende Kneipen.
  • Erfahrungen im In- und Ausland zeigen, dass sich konsequenter Nichtraucherschutz in der Gastronomie höchstens kurzfristig negativ auf den Umsatz getränkegeprägter Gaststätten auswirkt (Link 1), (Link 2), (Link 3).
  • In Bayern registrierte das Landesamt für Statistik im ersten Quartal 2008 - vor der massenhaften Einführung der Raucherklubs - erstmalig seit vielen Jahren einen deutlichen Umsatzzuwachs auch für getränkegeprägte Gaststätten (Link). Die Anzahl der Insolvenzen im Gastgewerbe ging in diesem Jahr um mehr als 13 % zurück, stieg aber im Jahr 2009 - als der konsequente Nichtraucherschutz auf Betreiben der FDP wieder abgeschafft wurde - um 6 %.
  • Auch das Gaststättengewerbe muss mit wechselnden Randbedingungen umgehen können. Wer sich seinerzeit auf den Verkauf von Dampfmaschinen, Schallplatten, Schreibmaschinen und so weiter versteift hat, konnte freilich nicht bestehen.
  • Unrentable Betriebe dürfen nicht auf Kosten des Gesundheitsschutzes saniert werden.

„Wir brauchen nicht noch mehr Verbote – Bayern darf nicht zum Verbotsstaat werden.“

  • Nichtraucherschutz ist kein Verbot, sondern ein Interessensausgleich zwischen Bürgern, die gleiche Rechte haben.
  • In einer Gemeinschaft muss die Freiheit des Einzelnen enden, wo nachweislich das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt wird.
  • Werte und Normen einer Gesellschaft verändert sich ständig durch fortschreitende Zivilisation und neu gewonnene Erkenntnisse. Die Einführung eines konsequenten Nichtraucherschutzes wird daher immer dringlicher.
  • Im Gegensatz zu den Rauchverboten gibt es andere Gesetze, deren Zweck es wirklich ist, mündige Bürger vor sich selbst zu schützen und die man daher als Gängelung betrachten könnte, zum Beispiel Helm- und Gurtpflicht. Wer Verbote reduzieren will, sollte hier ansetzen.

„Als nächstes wird Alkohol, fettes Essen, und eines Tages dann das Lachen verboten.“

  • Im Gegensatz zu Alkohol und fettem Essen sind Tabakwaren auch dann gesundheitsschädlich, wenn sie in Maßen konsumiert werden.
  • Im Gegensatz zu Alkohol und fettem Essen schädigt Tabakrauch nicht nur die Gesundheit des Rauchers, sondern auch die der anwesenden Nichtraucher.
  • Das Volksbegehren strebt kein „totales Rauchverbot“, sondern eine konsequent rauchfreie Gastronomie an. Geraucht werden darf dort, wo es andere nicht gefährdet, also draußen oder in der eigenen Wohnung, aber nicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Der Gesetzesvorschlag des Volksbegehrens sagt nicht „du darfst nicht rauchen“, sondern „begib dich zum Rauchen an einen dafür geeigneten Ort“. Gleiches gilt für Gesetze, die das Verrichten der Notdurft regeln.
  • In Deutschland gibt es keine Konsumverbote. Das Betäubungsmittelgesetz regelt nur Besitz, Handel und Herstellung von harten Drogen, aber nicht den Konsum. Der Konsum sämtlicher Drogen ist grundsätzlich legal. Gleiches gilt für Rauchverbote: Sie sind keine Konsumverbote, sondern Luftverschmutzungsverbote.

„In Gaststätten mit mehreren Räumen sollte ein Raucherraum ermöglicht werden.“

  • Eine solche Regelung ist unfair, weil nicht jede Gaststätte über mehrere Räume verfügt.
  • Wird im Raucherraum bedient, ist der Gesundheitsschutz der Personals nicht gewährleistet.
  • In der Praxis zieht der Rauch aus dem Raucherraum häufig in die anderen Räume.
  • Ein Raucherraum bringt für den Gastwirt nicht selten hohe Kosten mit sich, stellt aber keinen wirksamen Schutz der Nichtraucher dar.

„Besser bleibt's wie's ist.“

  • Nur die speisengetränkte Gastonomie ist heute großteils rauchfrei. In fast allen Festzelten, Diskotheken und Kneipen - dort, wo sich bevorzugt Jugendliche und auch Kinder aufhalten - herrscht dagegen der Qualm.
  • Die Wirtelobby einigte sich im September 2009 mit Vertretern des bayerischen Umweltministeriums darauf, das derzeit gültige Gesundheitsschutzgesetz in Zukunft noch großzügiger zu interpretieren (Link):
    1. Die Gastwirte sollen in Zukunft auch den Schankraum zum Nebenraum deklarieren dürfen, damit dort wieder geraucht werden kann.
    2. Vereinsveranstaltungen sollen als „echte geschlossene Gesellschaften“ anerkannt werden, damit dort wieder geraucht werden kann.
    3. Ob eine Gaststätte tatsächlich „getränkeorientiert“ ist, soll nicht allzu streng kontrolliert werden, damit in möglichst vielen Gaststätten wieder geraucht werden kann.
    4. Lüftungsanlagen sollen als „technischer Nichtraucherschutz“ anerkannt werden, damit in allen Gaststätten, in denen eine Lüftungsanlage installiert ist, wieder geraucht werden kann (Innovationsklausel).

„Ein generelles Rauchverbot in Gaststätten ist nicht durchsetzbar.“

  • Ein einheitliches, nachvollziehbares und gerechtes Gesetz wird am leichtesten eingehalten, da Ausnahmen, Sonderregelungen und Interpretationsspielräume wegfallen.
  • Wie Erfahrungen in anderen Ländern belegen, wird ein generelles Rauchverbot in Gaststätten in kurzer Zeit zum Selbstläufer und stößt auf große Zustimmung in der Bevölkerung.
  • Ein Gesetz, das nicht von allen Bürgerinnen und Bürgern eingehalten wird, muss deshalb nicht geändert werden. Es gibt zahlreiche Gesetze, die relativ häufig missachtet werden, ohne zur Disposition zu stehen, zum Beispiel das Handyverbot am Steuer, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit.
  • Selbst wenn ein Gesetz überhaupt nicht befolgt wird, stellt es die entscheidende Grundlage für Haftungsfragen dar. Durch ein nicht eingehaltenes Rauchverbot in Gaststätten befindet sich eine an Atemwegserkrankungen leidende Bedienung in einer völlig anderen arbeitsrechtlichen Situation.

„Durch das Volksbegehren werden unnötig Steuergelder ausgegeben.“

  • Das Volksbegehren musste von den Bündnispartnern, die grundsätzlich keine Spenden aus der Industrie annehmen, finanziert werden. Die Kosten für den Volksentscheid (ca. 13 Mio €, also etwa ein Euro pro Einwohner) wurden von der regierenden Landtagskoalition mit der Ablehnung des Volksbegehrens bewußt in Kauf genommen.
  • Wenn es der Tabaklobby gelingt, den Volksentscheid für sich zu entscheiden, werden in der Tat Steuergelder ohne Gegenleistung vergeudet. Gewinnt aber das Volksbegehren, handelt es sich um eine gute Investition für die Zukunft aller Bürgerinnen und Bürger.

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„Rauchverbote diskriminieren Raucher.“

Falsch. Rauchverbote verbieten nichts weiter, als belästigende und gesundheitsschädliche Stoffe in die Luft zu bringen. Dazu mal ein kleines Gedankenspiel:

Auf dem Boden vor einer Kneipe liegt eine noch brennende Kippe. Ein Nichtraucher hebt sie auf, geht in die Kneipe hinein und lässt sie dort weiter vor sich hin glimmen, bis der Tabak verbraucht ist und die Glut erlischt.

Wäre so etwas erlaubt? Sicherlich nicht! Dieses Beispiel macht also deutlich, dass die Rauchverbote sich überhaupt nicht gegen eine bestimme Personengruppe richten. Daraus folgt, dass die Rauchverbote überhaupt niemanden diskriminieren können, weil sie für alle Menschen gelten, Raucher wie Nichtraucher.

Weiterhin darf man nicht vergessen, dass es schon seit langer Zeit Rauchverbote gibt, zum Beispiel

  • in Museen
  • in Kaufhäusern
  • in Supermärkten
  • in Bibliotheken
  • an Tankstellen

und kein einziger Raucher hat sich jemals diskriminiert gefühlt, weil er in einem Museum oder beim Einkaufen nicht rauchen durfte. Aber nun, wo diese längst etablierten und unangefochtenen Rauchverbote auf die Gastronomie ausgeweitet wurden, soll plötzlich alles anders sein und eine Diskriminierung stattfinden? Unlogisch und lächerlich…

„So eine Bevormundung!“„Der Volksentscheid ist doch nur eine Bevormundung der Bürger. Rauchen gehört zur Bayerischen Wirtshauskultur. Muss denn immer alles geregelt werden?“

„Wir machen mit dem Volksentscheid nur ein Angebot. Entscheiden werden die Bürger. Sie sollten die Bayern nicht bevormunden, was sie unter Wirtshauskultur zu verstehen haben!

„Rauchverbote schränken die Freiheit ein.“

Stimmt – na und? Ich darf den Motor meines Autos nicht sinnlos laufen lassen, ich darf im Supermarkt nicht rauchen, ich darf nicht nackt durch die Stadt laufen, ich darf nicht grundlos hupen, ich darf im Restaurant nicht rauchen, ich darf nicht jeden Tag Gartenabfälle verbrennen oder auf dem Balkon grillen, ich darf um Mitternacht keine laute Musik machen usw. usf.

All diese Verbote regeln das störungsfreie Zusammenleben der Menschen. All diese Verbote schränken meine Freiheit ein. Und all diese Verbote sind gleich. Da kann man nicht irgend ein Verbot herauspicken und behaupten, es würde die Freiheit stärker einschränken als die anderen Verbote.

Wer Rauchverbote missachtet, ist weder ein Held noch ein Freiheitskämpfer. Er ist kein bisschen besser als einer, der mitten in der Nacht seine Nachbarn mit lauter Musik weckt.

Überhaupt: was ist Freiheit?

Freiheit ist: nach Bangkok oder San Francisco zu fliegen, 11 Stunden non-stop Nichtraucherflug ohne irgendwelche Probleme hinter sich zu bringen, die Stewardessen zu ignorieren, wenn sie die zollfreie Ware durch den Gang schieben, ohne Eile auszusteigen und dann seelenruhig an den verqualmten Glaskästen vorbei zu schlendern – ohne das geringste Verlangen, jetzt endlich wieder eine rauchen zu dürfen. Von dieser Freiheit können viele leider nur träumen. Besonders diejenigen in den Glaskästen.

„Raucher werden rausgeschickt wie kleine Jungen.“

Falsch. Jeder Gast kann so lange in einer Kneipe sitzen, wie er will. Niemand kommt zu ihm und sagt „Jetzt warst du lange genug hier drin, nun geh erst mal raus und rauch eine.“ Ganz bestimmt nicht. Es ist anders herum:

Raucher werden nicht rausgeschickt, sie werden rausgelockt!

Nicht die Rauchverbote sind schuld, sondern das Nikotin. Die Kippe in der Schachtel flüstert „es wird Zeit…“ Sie lockt die Raucher vor die Tür zum Rauchen.

Entschuldigung: nicht die Raucher, sondern die meisten Raucher. Es gibt auch Raucher, die rauchen nur drei Zigaretten pro Woche. Andere zünden sich nur abends mal eine Pfeife an. All diese Raucher sind problemlos in der Lage, viele Stunden in der Kneipe zu sitzen und einfach nicht zu rauchen. Und niemand schickt sie raus.

„Eines Tages verbieten sie auch noch das Lachen.“

Absoluter Quatsch. Denn:

  1. Die Rauchverbote verbieten das Rauchen ja gar nicht, sie regeln lediglich die Örtlichkeiten, wo man rauchen darf und wo nicht.
  2. Es geht gar nicht darum, dass nicht geraucht wird, sondern es geht allein um den Schutz vor Passivrauch. Das Rauchen ist so weit verbreitet, dass man es nicht verbieten kann. Ein echtes Rauchverbot würde ebenso scheitern wie die Prohibition. Rauchverbote sind keine Tabak-Konsumverbote!

Das einzige, was wir tun können: unsere Kinder so erziehen, dass sie gar kein Interesse entwickeln, mit dem Rauchen anzufangen. Dann hat sich das ganze Problem in ein paar Generationen von selbst erledigt.

  1. Nichtraucher lachen auch. Sie genießen das Leben ebenso wie Raucher und haben ihren Spaß. Das Fatale am Nikotin wie an jeder Droge ist, dass der Entzug negative Gefühle wie Gereiztheit, schlechte Laune und Depressionen hervorruft. Deshalb glauben die meisten Raucher, ein Leben ohne Nikotin wäre schrecklich und es gäbe nichts mehr zu lachen. Nichts ist falscher als das!

In eine ähnliche Richtung geht auch „als nächstes kommen die Dicken dran“. Wer so etwas sagt, zeigt nur, dass er überhaupt nichts kapiert hat. Oder geht von den Dicken irgendeine Gefahr aus, vor der Dünne geschützt werden müssen?


„Die bestehende Regelung ist ein guter Kompromiss. In 90% der bayerischen Lokale wird jetzt schon nicht geraucht. Da kann man den Rauchern doch die restlichen 10% der Lokale lassen.“

Niemand kann derzeit exakt sagen, wie groß der Anteil der Raucherlokale und der Gaststätten mit Raucherraum am bayerischen Gastgewerbe ist. Die Behauptung, 90% der Gaststätten seien rauchfrei, ist eine Hochrechnung, die auf Angaben des Münchener Kreisverwaltungsreferats basiert. Die Mitarbeiter der Behörde haben bislang mehr als 800 Gaststätten registriert, die ganz oder teilweise als Rauchergaststätten geführt werden. Ob die übrigen Gaststätten in München tatsächlich rauchfrei sind, ist jedoch unklar. Im Münchener Merkur vom 15.4.2010 heißt es dazu: „Wie viele Bars und Mini-Kneipen den blauen Dunst freiwillig verbannt haben, weiß das Kreisverwaltungsreferat nicht genau zu sagen.“ Die Nichtraucher-Initiative München und der Ärztliche Arbeitskreis haben deshalb mit einer eigenen Untersuchung begonnen. Die ersten Ergebnisse sind eindeutig: Demnach besteht die getränkegeprägte Gastronomie in München und Umgebung zum größten Teil aus Raucherkneipen und Raucherbars. Darüber hinaus wurden in der speisengeprägten Gastronomie zahlreiche Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen zum Nichtraucherschutz festgestellt. Das gilt zum Beispiel für Restaurants, in denen nach 22.00 Uhr die Aschenbecher wieder auf die Tische gestellt.

Fazit: In mindestens 30% der Gaststätten in München und im Münchener Umland gibt es keinen hinreichenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Mit ihren ungeprüften Hochrechnungen will die Raucherlobby die Öffentlichkeit in die Irre führen.


„Man kann nicht alle Gaststätten über einen Kamm scheren. Für kleine Kneipen und Festzelte muss es Sonderregelungen geben.“

Jede Ausnahme von einem umfassenden Rauchverbot in der Gastronomie führt zwangsläufig zur Benachteiligung anderer Zweige des Gastgewerbes. Wenn in Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern das Rauchen erlaubt wird, wie dies in Bayern seit dem 1. August 2009 der Fall ist, werden Gaststätten mit einer Fläche über 75 Quadratmetern benachteiligt. Wenn in Festzelten geraucht und getanzt werden darf, stellt das einen Wettbewerbsnachteil für Diskotheken dar. Dagegen garantiert eine komplett rauchfreie Gastronomie faire Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für alle Gastwirte. Zudem fällt der bürokratische Aufwand weg, der sich aus der Überprüfung der derzeit geltenden Ausnahmeregelungen ergibt.


„In Gaststätten mit Belüftungsanlagen sind die Nichtraucher hinreichend vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt.“

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat 2006 die Belastung der Atemluft durch Tabakrauch in Gaststätten aus der Region München/ Augsburg gemessen. Sämtliche untersuchten Betriebe verfügten über eine Lüftungsanlage. Die Messungen ergaben, dass dort, wo geraucht wird, die Raumluft in erheblichem Maße durch toxische (giftige) und krebserzeugende Substanzen verunreinigt ist. Die höchsten Belastungen wurden in Diskotheken festgestellt. Das Bayerische Landesamt hat sich daher für einen umfassenden und konsequenten Schutz nicht rauchender Gäste und des Personals in der Gastronomie ausgesprochen.

Fazit: Die Installation einer Belüftungsanlage bringt für den Gastwirt nicht selten hohe Kosten mit sich, stellt aber keinen wirksamen Schutz der Nichtraucher dar.

„Belüftungsanlagen können die Schadstoffe des Tabakrauchs aus der Atemluft beseitigen.“

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat 2006 die Belastung der Atemluft durch Tabakrauch in Gaststätten aus der Region München/ Augsburg gemessen. Sämtliche untersuchten Betriebe verfügten über eine Lüftungsanlage. Die Messungen ergaben, dass dort, wo geraucht wird, die Raumluft in erheblichem Maße durch toxische (giftige) und krebserzeugende Substanzen verunreinigt ist. Die höchsten Belastungen wurden in Diskotheken festgestellt. Das Bayerische Landesamt hat sich daher für einen umfassenden und konsequenten Schutz nicht rauchender Gäste und des Personals in der Gastronomie ausgesprochen.


„Ich gehe ja sowieso nicht in Kneipen, mich geht das nichts an.“

Diesen Ausspruch hört man oft, gerade von älteren Leuten. Es ist hilfreich, diese Leute auf ihre Verantwortung hinzuweisen, die sie gegenüber ihren Kindern und Enkeln haben. Würde man die Kinder abstimmen lassen, gäbe es wohl ein eindeutiges Ja. Da es um deren Zukunft geht, liegt es in den Händen der Eltern und Großeltern, ihren Kinder die rauchfreie Gastronomie zu ermöglichen.


„Diese ganze Rauchverbotsdiskussion lenkt nur von den eigentlichen Problemen ab. Startet lieber ein Volksbegehren für Sachen, die wirklich wichtig sind.“

Ja, sicher ist eine rauchfreie Gastronomie kein Thema, das für das Fortbestehen der menschlichen Rasse von entscheidender Bedeutung ist. Aber ungeachtet aller großen Probleme, die wir haben, ist es doch so einfach und kein Aufwand, durch ein kleines Kreuzchen wenigstens in einer Sache Klarheit zu schaffen und ein Problem aus der Welt zu schaffen. Eines nach dem anderen, nach dem 4. Juli kann man sich den nächsten Aufgaben stellen.


„Die Gefahren des Passivrauchens werden übertrieben.“

Der Tabakrauch ist ein Gemisch von Giftstoffen mit einer Vielzahl krebserregender Substanzen. Passivrauchen kann zu akuten Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Atemnot führen. Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Asthma und anderen chronischen Krankheiten sind hiervon besonders betroffen. Wer über einen längeren Zeitraum hinweg dazu gezwungen ist, Tabakrauch einzuatmen, läuft Gefahr, einen Herzinfarkt zu erleiden oder an Lungenkrebs zu erkranken. Schätzungen zufolge sterben allein in Bayern jedes Jahr fast 500 Menschen an den Folgen des Passivrauchens.

„Die 3300 Toten durch Passivrauchen sind völlig übertrieben.“

Irrelevant. Dem Deutschen Krebsforschungszentrum wird vorgeworfen, in seiner Publikation über die Gefahren des Passivrauchens viel zu hohe Zahlen präsentiert zu haben.

Doch welche Bedeutung haben diese Zahlen? Gibt es etwa einen Grenzwert?

Kann man sagen: „Wenn wir so und so viele Tote durch Passivrauch haben, dann muss dringend etwas getan werden, und wenn wir unter dieser Zahl bleiben, dann ist das ein Kollateralschaden, der hingenommen werden muss“? Ganz bestimmt nicht. Schon ein einziger Toter wäre zu viel.

Die genaue Anzahl der Passivrauchtoten ist unwichtig. Es wird viel zu viel Wind darum gemacht. Ob die Zahl höher ist oder niedriger, es würde nichts am Bedarf von gesetzlichen Regelungen ändern.

Im Grunde genommen ist sogar die Gesundheitsfrage irrelevant. Betrachten wir zum Beispiel mal die Nachtruhe. Sie ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, und zwar schon seit langer Zeit, obwohl konkrete Zusammenhänge zwischen gestörtem Schlaf und bestimmten Krankheiten erst seit wenigen Jahren bekannt sind. Diese Zusammenhänge sind nur Ergebnisse aus Versuchslabors – weit entfernt ist man davon, die Menge von durch Ruhestörung erkrankten Menschen beziffern zu können. Ob überhaupt und wie viele Menschen an den Folgen gestörter Nachtruhe jedes Jahr sterben, ist völlig unbekannt. Und trotzdem ist die Nachtruhe gesetzlich festgeschrieben wie zum Beispiel im Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin Paragraph 3. Diese Tatsache zeigt ganz klar, dass es gar keiner Gefährdung von Leib und Leben bedarf: Schon eine bloße Belästigung genügt als Grundlage für Schutzgesetze, und damit sind auch die Nichtraucherschutzgesetze bereits hinreichend begründet.

„Der Nichtraucherschutz bringt keine messbaren Vorteile für die Gesundheit der Bevölkerung.“

Eine wachsende Zahl von Studien deutet darauf hin, dass ein umfassender Nichtraucherschutz zu einem statistisch nachweisbaren Rückgang der Herzinfarkte führen kann. Darüber hinaus haben Untersuchungen in Irland und Schottland gezeigt, dass sich der Gesundheitszustand der Beschäftigten in der Gastronomie nach Inkrafttreten eines Rauchverbots spürbar und nachhaltig verbessert.

Fazit: Es gibt keine andere Maßnahme zur Krankheitsvermeidung und Gesundheitsförderung, die einen ähnlich großen Nutzen für die Bevölkerung mit sich bringt wie der konsequente Nichtraucherschutz.


„Ein generelles Rauchverbot ist mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren.“

In seinem Urteil vom 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens „ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ darstellt. Dem Gesetzgeber wird deshalb ausdrücklich die Möglichkeit zugestanden, ein generelles Rauchverbot in Gaststätten zu erlassen. Aus demselben Grund hat das Gericht am 6. August 2008 mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die damals in Bayern gültigen strengen Nichtraucherschutzregelungen abgewiesen. Am 10. September 2009 wurde eine neue Verfassungsbeschwerde abgelehnt, die auf eine weitere Lockerung des Rauchverbots abzielte.


„Rauchverbote sind unpopulär.“

Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung raucht nicht. Bei repräsentativen Umfragen spricht sich die Mehrzahl der Bundesbürger regelmäßig für eine rauchfreie Gastronomie aus. Die Zustimmungsquote ist von 53% im Jahr 2005 auf 73% im Jahr 2009 gestiegen. Kurz nachdem die CSU das Rauchverbot in Bayern gelockert hat, musste sie ihr historisch schlechtestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl hinnehmen.


„Der Staat ist auf die Tabaksteuer dringend angewiesen.“


„Das Volksbegehren wird von der Pharmaindustrie finanziell unterstützt.“


„Das Volksbegehren dient vor allem zur Selbstdarstellung von Sebastian Frankenberger und der ödp.“

 
argumente.txt · Zuletzt geändert: 2010/07/05 10:02 von hippie
 
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